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Service

Gewährleistung

Komponenten - Garantie

Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geben einige Komponentenhersteller zusätzliche Garantiezusagen. Diese müssen direkt beim jeweiligen Komponentenhersteller geltend gemacht werden.
Bei manchen Komponentenherstellern muß man sich registrieren, da ansonsten keine Garantie gewährt wird.
Garantieleistung für Rahmenbruch aufgrund von Produktions- oder Materialfehlern:

Wir geben dem Erstbesitzer eine freiwillige Garantie bei Einhaltung der vorgegebenen Inspektionsintervalle (Erstinspektion, sowie alle 1500 km, mind. einmal jährlich) auf folgenden Zeitraum:

zwei Jahre
Der Garantiezeitraum beginnt spätestens 1 Jahr nach Auslieferung des Rades an den Handel. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung des Fahrrades

Eine originalgetreue Lackierung ist nicht Bestandteil der Garantiezusage
Bei Fahrrädern die im Wettkampf oder kommerziell (z.B. Verleih) eingesetzt werden beläuft sich die Gewährleistungszeit prinzipiell maximal auf eine Saison.

Nach Ablauf der Garantie sind die weiterhin durchgeführten Inspektionen Voraussetzung für Kulanzregelungen (bis zu 7 Jahre).

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.

Ohne Eigentumsnachweis (Kaufbeleg) entfällt jeglicher Garantie bzw. Kulanzanspruch!

Längere Garantiezeiten sind reine Augenwischerei, da sich Produktionsfehler nach kurzer Zeit zeigen. Spätere Probleme entstehen auf Grund von z.B. Abnutzung, Verschleiß, Überlastung, Unfallfolgen, Alterung, Matarialermüdung oder mangelnder Pflege.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Halter bzw. Fahrer selber für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs verantworlich sind!


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